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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11   

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https://dejure.org/2011,5873
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11 (https://dejure.org/2011,5873)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2011 - 1 Ta 250/11 (https://dejure.org/2011,5873)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 1 Ta 250/11 (https://dejure.org/2011,5873)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10

    Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
    Im vorliegenden Fall hat das Gericht hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages die wertbegrenzende Vorschrift des § 42 Abs. 3 GKG beachtet und den Wert des Antrags auf 3 Bruttomonatsgehälter des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung seiner Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr beschränkt (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010 - 1 Ta 88/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07

    Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
    Diese Überlegung rechtfertigt es nach Auffassung des erkennenden Gerichts, ohne damit auf § 42 Abs. 3 GKG zurückgreifen zu wollen, zeitlich aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich mit einem Drittel des Betrages eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (vgl. grundlegend LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2010 - 1 Ta 135/10

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Klage auf Entfernung mehrerer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer ist jedoch bei mehreren Abmahnungen lediglich die erste Abmahnung mit einem vollen Bruttomonatsgehalt, jede weitere hingegen mit einem Abschlag auf 1/3 eines Bruttomonatsgehalts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.06.2011 - 1 Ta 111/11; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.07.2010 - 1 Ta 135/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer ist jedoch bei mehreren Abmahnungen lediglich die erste Abmahnung mit einem vollen Bruttomonatsgehalt, jede weitere hingegen mit einem Abschlag auf 1/3 eines Bruttomonatsgehalts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.06.2011 - 1 Ta 111/11; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.07.2010 - 1 Ta 135/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 1 Ta 201/12

    Gegenstandswert

    Diese Überlegung rechtfertigt es, zeitlich aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich mit einem Drittel des Betrages eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 08.12.2011 - 1 Ta 250/11).
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