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LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 1 Ta 250/11 (https://dejure.org/2011,5873)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 33 Abs 3 RVG, § 3 ZPO
Festsetzung des Gegenstandswerts - Wertbestimmung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.10.2011 - 4 Ca 1970/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10
Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
Im vorliegenden Fall hat das Gericht hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages die wertbegrenzende Vorschrift des § 42 Abs. 3 GKG beachtet und den Wert des Antrags auf 3 Bruttomonatsgehälter des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung seiner Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr beschränkt (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010 - 1 Ta 88/10). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
Diese Überlegung rechtfertigt es nach Auffassung des erkennenden Gerichts, ohne damit auf § 42 Abs. 3 GKG zurückgreifen zu wollen, zeitlich aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich mit einem Drittel des Betrages eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (vgl. grundlegend LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2010 - 1 Ta 135/10
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Klage auf Entfernung mehrerer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
Nach der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer ist jedoch bei mehreren Abmahnungen lediglich die erste Abmahnung mit einem vollen Bruttomonatsgehalt, jede weitere hingegen mit einem Abschlag auf 1/3 eines Bruttomonatsgehalts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.06.2011 - 1 Ta 111/11; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.07.2010 - 1 Ta 135/10). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11
Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11
Nach der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer ist jedoch bei mehreren Abmahnungen lediglich die erste Abmahnung mit einem vollen Bruttomonatsgehalt, jede weitere hingegen mit einem Abschlag auf 1/3 eines Bruttomonatsgehalts zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.06.2011 - 1 Ta 111/11; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.07.2010 - 1 Ta 135/10).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 1 Ta 201/12
Gegenstandswert
Diese Überlegung rechtfertigt es, zeitlich aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich mit einem Drittel des Betrages eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 08.12.2011 - 1 Ta 250/11).